Nachlasspflegschaft und wie du sie verhinderst
Matthias Kaulen, 16.12.2025 - 14:07 Uhr
Nachlasspflegschaft und gesetzliche Betreuung greifen oft genau dann, wenn wichtige Vorsorgeregelungen fehlen, mit teilweise gravierenden Folgen für Selbstbestimmung, Familie und Vermögen. Der folgende Beitrag zeigt dir, wie Nachlasspflegschaft im Detail abläuft, welche Rechte und Pflichten Nachlasspfleger haben, warum eine gute Vorsorgevollmacht und ein durchdachtes Testament solche Maßnahmen häufig überflüssig machen und welche Nachteile eine gesetzliche Betreuung gegenüber einer individuellen Vorsorgevollmacht mit sich bringt.
Was ist eine Nachlasspflegschaft und wann wird sie angeordnet?
Eine Nachlasspflegschaft ordnet das Nachlassgericht an, wenn die Erben unbekannt oder unauffindbar sind oder unklar ist, ob eine Erbschaft angenommen wird. Ziel ist nicht „Nachlassgestaltung“, sondern in erster Linie die Sicherung und Verwaltung des Vermögens, bis die Erbfolge geklärt ist.
Typische Anlässe sind:
- Es gibt keine bekannten Angehörigen oder es ist unklar, wer Erbe geworden ist.
- Erben leben im Ausland und können kurzfristig nicht handeln.
- Es besteht die Gefahr, dass Nachlasswerte ohne Schutzmaßnahmen verloren gehen, verfallen oder von Dritten vereinnahmt werden.
Damit du gar nicht erst in diese Situation kommst, ist es wichtig, frühzeitig durch Testament und klare Verfügungen festzulegen, wer was bekommen soll und wer im Ernstfall handlungsfähig ist.
Ablauf, Rechte und Pflichten des Nachlasspflegers
Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der (noch) unbekannten oder nicht handlungsfähigen Erben und unterliegt der Aufsicht des Nachlassgerichts. Seine Aufgaben sind umfangreich und auf den Schutz des Nachlasses ausgerichtet.
Zu den zentralen Pflichten gehören:
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses: Inbesitznahme von Konten, Immobilien, Wertgegenständen, Kündigung oder Fortführung von Verträgen, Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. Winterdienst, Beleuchtung).
- Ermittlung der Erben: Klärung der familiären Verhältnisse, Einholung von Urkunden, Kontaktaufnahme mit potenziellen Erben.
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und regelmäßige Auskunft an Gericht und Nachlassgläubiger.
- Vertretung der Erben vor Gericht und gegenüber Gläubigern, Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten, soweit erforderlich.
Der Nachlasspfleger haftet gegenüber Erben und Gläubigern für Schäden, die er durch Pflichtverletzungen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Gleichzeitig ist das Gericht verpflichtet, seine Tätigkeit zu überwachen und bei Fehlentwicklungen einzugreifen.
Wie gute Vorsorge eine Nachlasspflegschaft oft überflüssig macht
Eine Nachlasspflegschaft ist immer ein Zeichen dafür, dass wichtige Fragen ungeklärt geblieben sind, vor allem: Wer ist Erbe und wer darf handeln? Mit einer durchdachten Kombination aus Testament, Erbvertrag und (postmortaler) Vollmacht kannst du in vielen Fällen dafür sorgen, dass das Gericht gar keinen Nachlasspfleger bestellen muss.
Wichtige Bausteine sind:
- Klare erbrechtliche Regelung: Ein wirksames, eindeutiges Testament verhindert, dass das Gericht lange nach Erben suchen muss oder unklar ist, wem was zusteht.
- Postmortale Vollmacht: Eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, ermöglicht es einer Vertrauensperson, unmittelbar nach dem Tod notwendige Maßnahmen zu ergreifen, ohne auf einen Erbnachweis warten zu müssen.
- Aktualisierte Unterlagen und Notfallordner: Wenn Konten, Versicherungen, Verträge und Ansprechpartner gut dokumentiert sind, können Erben schneller handeln und müssen seltener gerichtliche Sicherungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Fachbeiträge aus der erbrechtlichen Praxis zeigen, dass Nachlasspflegschaften in der Regel nicht notwendig sind, wenn es eine wirksame postmortale Vollmacht gibt und kein „Fürsorgebedürfnis“ für den Nachlass besteht. Allerdings kann das Gericht trotzdem eingreifen, wenn Zweifel an der Neutralität oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen.
Bitte beachte: Die Inhalte dieses Blogartikels stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Jeder Erb- und Vorsorgefall ist individuell und kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich daher immer an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerrecht wenden.
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