Testamentsvollstreckung in der Nachlassabwicklung
Matthias Kaulen, 05.12.2025 - 09:23 Uhr
Testamentsvollstreckung ist ein starkes Instrument, um deinen letzten Willen zuverlässig umzusetzen, Erbstreit zu vermeiden und deine Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation zu entlasten. Der folgende Beitrag erklärt praxisnah, wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, wie sie sich von Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung unterscheidet, welche Fehler du im Testament vermeiden solltest und womit du bei den Kosten rechnen musst.
Warum eine Testamentsvollstreckung den Familienfrieden schützt
Wenn du in deinem Testament eine Testamentsvollstreckung anordnest, überträgst du die Abwicklung deines Nachlasses auf eine neutrale Vertrauensperson, die deine Anordnungen erfüllt und gegenüber allen Erben durchsetzt. Das nimmt den Erben Entscheidungsdruck, reduziert Konfliktpotenzial und sorgt dafür, dass Sach- und Geldwerte nicht zum Auslöser für Streit werden.
Typische Vorteile einer Testamentsvollstreckung sind:
- Klarer Ablauf der Nachlassabwicklung ohne endlose Diskussionen in der Erbengemeinschaft.
- Entlastung der Erben von organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um den Nachlass.
- Schutz des Familienfriedens, weil ein neutraler Dritter Entscheidungen vorbereitet, erklärt und umsetzt.
- Sicherstellung, dass dein Wille, nicht die stärkste Meinung in der Familie, den Ausschlag gibt.
Gerade wenn du schon heute spürst, dass verschiedene Erwartungen, Partner, Kinder aus unterschiedlichen Beziehungen oder wirtschaftliche Interessen aufeinandertreffen, kann eine Testamentsvollstreckung wie ein „Schiedsrichter mit klaren Regeln“ wirken.
Wann eine Testamentsvollstreckung besonders sinnvoll ist
Es gibt Konstellationen, in denen eine Testamentsvollstreckung nicht nur „nice to have“, sondern fast unverzichtbar ist. Dazu gehören vor allem komplexe Familien- und Vermögenssituationen.
Besonders wichtig ist eine Testamentsvollstreckung in folgenden Fällen:
- Patchworkfamilien: Wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen, neue Partner oder Stiefkinder beteiligt sind, lassen sich Konflikte und Pflichtteilsfragen oft besser über eine neutrale Vollstreckung steuern.
- Unternehmer und Freiberufler: Hier geht es nicht nur um Geld, sondern um Arbeitsplätze, Verträge und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens – ein Testamentsvollstrecker kann Übergangsphasen professional begleiten.
- Immobilienvermögen: Bei Familienheim, vermieteten Objekten oder gemischten Immobilienportfolios kommt es schnell zu Streit über Nutzung, Verkauf oder Vermietung – der Testamentsvollstrecker koordiniert Bewertung, Verkauf oder Übertragung nach deinen Vorgaben.
- Minderjährige oder schutzbedürftige Erben: Eine Testamentsvollstreckung kann dafür sorgen, dass Vermögen nicht unkontrolliert ausgezahlt oder von Dritten vereinnahmt wird.
Auch wenn du schon zu Lebzeiten merkst, dass Geschwister oder Miterben sich schwer tun, Entscheidungen gemeinsam zu treffen, ist eine Testamentsvollstreckung ein wirksamer Schutz vor Blockaden. Ansonsten ist Streit in der Familie vorprogramiert.
Wer macht was? Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung
Häufig werden Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung durcheinandergebracht, obwohl sie völlig unterschiedliche Werkzeuge sind. Für deine Vorsorgeplanung ist die saubere Abgrenzung wichtig.
- Testamentsvollstreckung:
Du ordnest sie selbst in deinem Testament an und bestimmst eine Person aus deinem Umfeld oder besser einen Berufs-Testamentsvollstrecker, die/der deinen Nachlass entsprechend deinem letzten Willen abwickeln oder dauerhaft verwalten soll. Die Erben sind an die Entscheidungen des Testamentsvollstreckers im Rahmen seiner Befugnisse gebunden.
- Nachlasspflegschaft:
Das Nachlassgericht bestellt eine Nachlasspflegerin oder einen Nachlasspfleger, wenn Erben unbekannt sind oder unklar ist, ob jemand die Erbschaft annimmt. Ziel ist die Sicherung des Nachlasses, bis die Erbfolge geklärt ist – nicht die langfristige Gestaltung nach deinem Willen.
- Nachlassverwaltung:
Wenn der Erbe oder Nachlassgläubiger die Anordnung beantragen, wird die Nachlassverwaltung durch das Nachlassgericht angeordnet. Sie dient der Befriedigung der Ansprüche der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass und schützt den Erben vor der Haftung mit seinem Privatvermögen. Der Erbe verliert durch die Anordnung die Verfügungsbefugnis über den Nachlass, diese geht auf einen vom Nachlassgericht eingesetzten Nachlassverwalter über, der als Aufgabe hat die Nachlassgläubiger zu befriedigen.
Wichtig: Ist ein Testamentsvollstrecker vorhanden, erübrigt sich in vielen Fällen eine Nachlasspflegschaft, weil der Nachlass bereits eine „vertretende Person“ hat.
Typische Fehler in Testamenten, die die Testamentsvollstreckung erschweren
Viele Erblasser wollen „schnell etwas regeln“ und greifen zu Formular-Vorlagen oder schreiben ein kurzes eigenhändiges Testament, ohne die Folgen im Detail zu durchdenken. Das kann die Testamentsvollstreckung massiv erschweren oder sogar unmöglich machen.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
- Unklare oder widersprüchliche Formulierungen („Die Kinder sollen sich einigen“, „alles zu gleichen Teilen“, ohne klare Definition).
- Keine genaue Benennung des Testamentsvollstreckers oder fehlende Regelung, was geschieht, wenn diese Person ausfällt oder ablehnt.
- Fehlende Abgrenzung von Aufgaben und Dauer: Abwicklungsvollstreckung (bis zur Verteilung) vs. Dauervollstreckung (langfristige Verwaltung, z. B. für minderjährige Erben).
- Keine abgestimmten Vollmachten zu Lebzeiten (Vorsorgevollmacht, Kontovollmachten, Unternehmensvollmachten), sodass der Übergang zwischen Lebzeiten-Vertretung und Testamentsvollstreckung holprig wird.
- Keine klare Regelung zu Immobilien (verkaufen, vermieten, im Familienbesitz halten?) oder Unternehmensanteilen.
Professionelle Testamentsvollstrecker, spezialisierte Anwaltskanzleien und Vorsorge-Dienstleister weisen darauf hin, dass eine klare, individuell formulierte Anordnung im Testament die entscheidende Grundlage für eine reibungslose Vollstreckung ist.
Kosten und Vergütung der Testamentsvollstreckung – was kommt auf deine Erben zu?
Für seine Tätigkeit kann der Testamentsvollstrecker nach § 2221 BGB eine angemessene Vergütung aus dem Nachlass verlangen, sofern du im Testament nichts anderes geregelt hast. Zusätzlich hat er Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen, etwa Reisekosten, Porto oder externe Gutachten.
In der Praxis haben sich verschiedene Modelle etabliert:
- Prozentuale Vergütung vom Nachlasswert: Häufig werden bei Abwicklungsvollstreckungen degressive Prozentsätze vom Bruttonachlass angesetzt (z. B. 4% bis 250.000 Euro, 3% bis 500.000 Euro, 2,5% bis 2,5 Mio. Euro usw.).
- Laufende Vergütung bei Dauervollstreckung: Für eine längerfristige Verwaltung wird oft ein jährlicher Prozentsatz vom Nachlasswert oder den laufenden Erträgen vereinbart (z. B. 1/3 bis 1/2% des Jahreswertes oder 2–4% der jährlichen Erträge).
- Pauschale oder individuelle Vereinbarung: Du kannst im Testament auch eine konkrete pauschale Vergütung oder ein eigenes Berechnungsmodell festlegen, etwa in Anlehnung an Tabellen von Fachverbänden oder Banken.
Wichtig ist weniger der exakte Prozentsatz als die Transparenz: Deine Erben sollen verstehen, dass eine professionelle Abwicklung Zeit, Haftung und Fachwissen erfordert und dass diese Leistung fair vergütet werden muss. Durch eine klare Vergütungsregelung im Testament reduzierst du Streitpotenzial und schaffst Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Bitte beachte: Die Inhalte dieses Blogartikels stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Jeder Erb- und Vorsorgefall ist individuell und kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich daher immer an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerrecht wenden.
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