Infos Schutz für Hausarzt / Internist


Praxis-Sicherheit, die hält, was sie verspricht, ist unsere Spezialität!

Keine Frage, als niedergelassener Arzt haben Sie Ihre Praxis gegen die üblichen Gefahren abgesichert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Absicherung in vielen Fällen keinen für Mediziner adäquaten Schutz bietet, weder wird das Arztrecht berücksichtigt noch die Besonderheiten, denen eine Praxis unterliegt. Solche Fehlabsicherungen bleiben meist lange Zeit unentdeckt, bis es zu einem größeren Schadensfall kommt. Gerade dann erweist sich der vermeintlich lückenlose Schutz als ausgesprochen durchlässig. Das kann unter Umständen sogar existenzbedrohliche Ausmaße annehmen.

So weit muss es aber nicht kommen. Denn es gibt Versicherungskonzepte, die exklusiv für Arztpraxen konzipiert wurden, und die Sicherheit bieten, auf die niedergelassene Ärzte im Fall der Fälle angewiesen sind.

Worauf es wirklich ankommt!

Selbstverständlich umfasst unser Angebot „klassische Gefahren“ wie Feuer, Einbrüche und Wasserschäden. Doch wir haben noch ein paar Schippen draufgelegt: Diebstähle, höhere Gewalt, einfache Beschädigungen, Computerdefekte und viele weitere Schäden werden von unserer Ärzteversicherung abgedeckt. Kurz gesagt: Unser Sicherheitspaket umfasst Berufshaftpflicht-, Werte- und Ertragsausfall-, Glas-, Elektronik- sowie Rechtsschutz-Versicherungen, alles ist in einer einzigen Police zusammengefasst.

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Was unser Plus an Sicherheit konkret für Sie bedeutet, erkennen Sie an zwei ausgewählten Beispielen:

Beispiel 1: Ihre Praxis steht unter Wasser und Sie haben keine Einkünfte, aber dennoch laufende Ausgaben wie z. B. Gehälter, Zinsen, Miete. Solche Vermögensfolgeschäden infolge eines versicherten Sachschadens werden von uns mit ersetzt.Beispiel 2: Ihre Praxis muss während der Aufräumarbeiten schließen oder Sie fallen aus gesundheitlichen Gründen für eine Weile aus. Üblicherweise tragen Sie in solchen Fällen die Kosten, ohne dass Sie Einnahmen haben. Mit unserem Sicherheitspaket können Sie Ihre Praxisabsicherung so einstellen, dass der entgangene Gewinn aufgrund einer Schließung oder die Kosten für einen Ersatzarzt erstattet werden.

  • Bereits bestehende Versicherungen werden berücksichtigt: Vermutlich haben Sie schon längst die eine oder andere Versicherung abgeschlossen. Das stellt aber kein Problem dar. Wir berücksichtigen Ihre Absicherungssituation und räumen Ihnen entsprechende Rabatte ein. Sie müssen also für Ihren umfassenden Schutz nicht doppelt bezahlen.
  • Sie behalten sensible Daten für sich: Diskretion ist eine Tugend. Deshalb möchten wir auch gar nicht wissen, wie hoch Ihr Umsatz, Ihre Lohnsumme oder Ihr Ertrag sind. Für die Prämienberechnung erkundigen wir uns lediglich einmal im Jahr nach der Anzahl Ihrer Sprechzimmer. Diese eine Information reicht uns für einen Versicherungsabschluss vollkommen aus.
  • Übersicht statt Konfusion: Wer seine Praxis mit vielen unterschiedlichen Versicherungen schützt, verliert schnell den Überblick. Hier wird ein Risiko doppelt abgesichert, dort klafft eine Lücke, die übersehen wurde. Das ist erfahrungsgemäß nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall. Es geht auch anders: Wir haben Ihre Praxisabsicherung in einer einzigen Police übersichtlich zusammengefasst. Darüber hinaus profitieren Sie davon, dass Sie einen festen Ansprechpartner haben, der mit Ihrer Situation vertraut ist und sich um alle Ihre Belange kümmert - gerade auch im Schadensfall.
  • Nach einem Schaden müssen Sie auf Ihr Geld nicht lange warten: Sie erhalten Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen. Wir wissen, dass die Zahlungen mitunter dringend erwartet werden, um eine Praxis wieder zum Laufen zu bringen. Deshalb verzichten wir auf teure und zeitaufwändige Kontrollen.
  • Bei Wiederbeschaffung zahlen wir den Neuwert: Für eine böse Überraschung sorgt sehr häufig die sogenannte 40%-Klausel. Viele Ärzte, die Ihre Praxis gut abgesichert glaubten, mussten feststellen, dass Sie deutlich weniger Geld erhielten, als sie erwartet haben. Üblicherweise bestimmen Versicherungen bei Geräten und Einrichtungsgegenständen, die ersetzt werden müssen, den Zeitwert. Liegt dieser unter 40 Prozent des Neuwerts, wird nur der niedrige Zeitwert erstattet.  Die restlichen Kosten muss der Arzt tragen. Es sein denn, er ist bei uns abgesichert. Wir zahlen immer den Neuwert. Wie hält das Ihre Versicherung? Schauen Sie einfach mal in den allgemeinen Bedingungen unter dem Stichwort "Versicherungswert" nach.
  • Unterversicherung? Kennen wir nicht!!:  VitAssec garantiert einen totalen Unterversicherungsverzicht, d. h. nicht beschädigte Werte müssen nicht mühsam aufgelistet werden. Alles wird – ohne den sonst üblichen prozentualen Abschlag - zum aktuellen Wiederbeschaffungswert erstattet.

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