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Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich es nicht mehr kann?

Warum eine Sorgerechtsverfügung zur verantwortungsvollen Familienvorsorge gehört

Die wenigsten Eltern machen sich gerne Gedanken über den Fall, dass sie selbst versterben oder dauerhaft ausfallen. Dennoch gehört genau dieses Szenario zu einer verantwortungsvollen Fürsorge und Vorsorge. Denn wer als Elternteil nicht festlegt, wer im Ernstfall die elterliche Sorge übernehmen soll, überlässt diese Entscheidung dem Familiengericht. Und das kann zu Konsequenzen führen, die den eigentlichen Wünschen der verstorbenen Eltern widersprechen.

Eine Sorgerechtsverfügung erlaubt es Eltern, Einfluss auf die künftige Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu nehmen, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie ist kein reines „Zusatzdokument“, sondern ein zentraler Baustein der persönlichen Familienvorsorge.

Was passiert, wenn keine Sorgerechtsverfügung vorliegt?

Versterben beide Elternteile oder sind nicht mehr in der Lage der elterlichen Sorge nachzukommen, greift das Familiengericht ein. Das Gericht bestellt dann gem. § 1773 BGB (Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds) einen Vormund. Ohne schriftliche Verfügung der Eltern muss das Gericht entscheiden, wer als geeignet erscheint. Die Praxis zeigt, dass dabei häufig die Jugendämter in die Erstversorgung und Begutachtung eingebunden werden. Diese prüfen, welche nahen Angehörigen als mögliche Vormünder in Betracht kommen.

Die Entscheidung trifft jedoch nicht das Jugendamt, sondern das Familiengericht. Maßgabe bei der Entscheidung ist stets das sogenannte Kindeswohl. Dabei können auch Per­sonen, die den Eltern möglicherweise völlig fernstanden, berücksichtigt werden, sofern sie aus Sicht des Gerichts geeignet erscheinen. In Einzelfällen kann es sogar dazu kommen, dass ein fremder Dritter – z.B. das Jugendamt eingesetzt wird. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen keine engen Angehörigen vorhanden oder geeignet sind.

Der Vormund ist auch für die Vermögenssorge zuständig (§ 1798 BGB Grundsätze und Pflichten des Vormunds in der Vermögenssorge). Verfügt das Kind über Vermögen, zum Beispiel durch eine Lebensversicherung, Erbschaft oder Immobilie, verwaltet der Vormund dieses im Rahmen gesetzlicher Regelungen. Ohne vorherige Festlegung durch die Eltern besteht die Möglichkeit, dass ein fachlich oder menschlich ungeeigneter Vormund über erhebliche Vermögenswerte des Kindes entscheidet.

Was regelt eine Sorgerechtsverfügung konkret?

Die Sorgerechtsverfügung ermöglicht es den Eltern, schriftlich festzuhalten, wer im Todesfall der Eltern als Vormund für minderjährige Kinder eingesetzt werden soll (§ 1782 Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern). Das Familiengericht ist an diesen Wunsch grundsätzlich gebunden, es sei denn, gewichtige Gründe sprechen gegen die benannte Person.

Inhalte einer Sorgerechtsverfügung können sein:

  • Benennung eines Vormunds (z. B. Großeltern, Geschwister, enge Freunde)
  • Ausschluss bestimmter Per­sonen, etwa bei zerrütteten Familienverhältnissen
  • Konkrete Vorstellungen zur Erziehung, Religion, Schulwahl oder Wohnort
  • Hinweise auf finanzielle und organisatorische Vorsorgemaßnahmen

Wichtig: Die Verfügung muss handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden (§ 2247 BGB analog). Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber in komplexen Konstellationen sinnvoll sein.

Integration ins Testament sinnvoll und rechtlich zulässig

Die Sorgerechtsverfügung kann als eigenständiges Dokument oder als Bestandteil eines Testaments aufgesetzt werden. Die Integration in das Testament bietet praktische Vorteile, da beide Regelungen aufeinander abgestimmt sind und gemeinsam aufbewahrt werden können. Zudem ergibt sich durch die testamentarische Form ein höheres Maß an Rechtssicherheit. Vor allem, wenn das Testament beim Amtsgericht hinterlegt und im zentralen Testamentsregister geführt ist.

Eltern, die ein gemeinschaftliches Testament errichten, können dort gemeinsam eine Vormundschaft festlegen. Stirbt ein Elternteil, bleibt die Verfügung des anderen wirksam. Bei Alleinerziehenden ist besondere Sorgfalt geboten, um die Vormundschaft nach eigenen Vorstellungen sicherzustellen.

Warum eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung notwendig ist

Die Lebensumstände der benannten Per­sonen können sich jederzeit ändern oder auch ein eigenes Verhältnis zur benannten Person ist nicht mehr das, was es einmal war. Erkrankungen, familiäre Veränderungen, Wohnortwechsel oder berufliche Belastungen können dazu führen, dass ein ursprünglich geeigneter Vormund heute nicht mehr zur Verfügung steht oder geeignet ist.

Daher ist es ratsam, die Sorgerechtsverfügung regelmäßig zu überprüfen – insbesondere bei:

  • Geburt weiterer Kinder
  • Trennung oder Scheidung
  • Erkrankung oder Tod des benannten Vormunds
  • Umzug in eine entfernte Stadt oder veränderte Lebensverhältnisse

Eine veraltete oder ungeeignete Verfügung kann im Ernstfall dazu führen, dass das Familiengericht die benannte Person nicht berücksichtigt oder der Wunsch schlicht nicht durchführbar ist.

Politische und rechtliche Relevanz

In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 13 Millionen minderjährige Kinder, davon etwa 2,6 Millionen in Alleinerziehendenhaushalten (Stand 2023). Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder im Falle des Todes eines oder beider Elternteile ohne klare Vorsorgeentscheidung dastehen, ist leider noch immer sehr hoch.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weist regelmäßig auf die Bedeutung individueller Vorsorgedokumente hin, darunter auch die Sorgerechtsverfügung. Dennoch fehlt es vielen Familien an Informationen und der konkreten Umsetzung.

Meine Empfehlung

Die Sorgerechtsverfügung ist ein rechtlich anerkanntes Mittel, um den eigenen Willen in Bezug auf die Betreuung minderjähriger Kinder verbindlich zu äußern. Sie schützt Kinder davor, im Ernstfall unvorbereitet in staatliche Obhut oder familienfremde Betreuung zu geraten. Gleichzeitig sichert sie Eltern die Selbstbestimmung über den Tod hinaus.

Sie sollte nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit einem Testament, einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung betrachtet und regelmäßig angepasst werden. Wer verantwortungsvoll vorsorgt, entlastet nicht nur seine Angehörigen, sondern sorgt auch für klare Verhältnisse im Sinne der Kinder.

Im Zuge der Erstellung einer Sorgerechtsverfügung sollte auch über eine angemessene Vergütung für die benannte Person nachgedacht werden. Für die Vergütung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die im Rahmen einer vollumfänglichen Vorsorgeberatung und Nachlassplanung besprochen werden sollte.



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