06.08.2025 - 16:13Uhr
Die Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem strukturellen Umbruch. Das bewährte System der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf einem Umlageverfahren, bei dem die aktuell Erwerbstätigen die Renten der heutigen Ruheständler finanzieren. Dieses Modell gerät jedoch seit Jahren immer weiter unter Druck, da die demografische Entwicklung zu einem Missverhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern führt. Während die Lebenserwartung steigt und geburtenstarke Jahrgänge in Rente gehen, sinkt die Zahl der Geburten und der Erwerbstätigen. Dadurch wird das bestehende System mittel- bis langfristig einfach nicht mehr finanzierbar sein.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wird im Wesentlichen über Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Seit 2018 liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens, jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (§ 158 SGB VI). Das Rentenniveau, also das Verhältnis der Standardrente (Brutto) zum Durchschnittslohn, beträgt aktuell rund 48 Prozent. Nach aktuellen Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Rentenversicherungsbericht 2023) wird es trotz politischer Stabilisierungsvorgaben bis 2037 auf unter 45 Prozent sinken, sofern keine weiteren Reformen erfolgen.
Der Generationenvertrag gerät also zunehmend ins Wanken. Die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage, aus der kurzfristige Schwankungen abgefedert werden, kann diese strukturelle Belastung nicht dauerhaft kompensieren. Die Folge: Jüngere Erwerbstätige müssen entweder mit steigenden Beitragssätzen, längerer Arbeitszeit oder sinkenden Rentenleistungen rechnen.
Vor diesem Hintergrund wird die eigenverantwortliche Altersvorsorge zur zentralen Herausforderung für die kommenden Rentnergenerationen. Je nach Erwerbsstatus und Berufszweig bestehen unterschiedliche Absicherungsmodelle und Fördermöglichkeiten. Es lohnt sich daher, die individuellen Rahmenbedingungen genau zu prüfen.
Für klassische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die GRV die erste Schicht der Altersvorsorge. Ergänzend stehen ihnen staatlich geförderte Modelle wie die betriebliche Altersvorsorge (§ 3.63 EStG) und die Riester-Rente (§ 10a EStG) zur Verfügung. Die betriebliche Altersvorsorge ist besonders attraktiv, da sie steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttolohn gespeist werden kann. Allerdings wird diese im Rentenalter in vollem Umfang versteuert und auf die Krankenversicherung angerechnet. Daher macht es Sinn eine breit gestreute Altersvorsorge aus Produkten der 2. Schicht (bAV oder Riester) und Anlageformen aus der 3. Schicht (z.B. Immobilien, ETF, Edelmetalle) je nach persönlicher Neigung zu kombinieren.
Angesichts des sinkenden Rentenniveaus ist es für Angestellte ratsam, frühzeitig ausreichende private Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Selbstständige, die nicht in einem obligatorischen Rentensystem versichert sind, unterliegen keiner Beitragspflicht zur GRV. Zwar besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft (§ 7 SGB VI), doch viele Selbstständige verzichten darauf, um kurzfristig Liquidität zu schonen. Langfristig führt dies häufig zu gravierenden Versorgungslücken im Alter.
Für diese Gruppe gewinnt die private Altersvorsorge über die sogenannte dritte Schicht (z. B. private Rentenversicherungen, Kapitalanlagen, Immobilien) an Bedeutung. Auch die Rürup-Rente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG), auch Basisrente genannt, stellt eine attraktive Möglichkeit dar, da sie steuerlich gefördert wird und den Selbstständigen vor der vorzeitigen Kündigung oder Liquidierung der Vertragswerte schützt. Sie eignet sich besonders für Selbstständige mit schwankenden oder hohen Einkommen.
Viele selbstständige Handwerker unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Diese Pflicht endet nach 216 Pflichtbeitragsmonaten (18 Jahren), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dennoch verbleibt ein Großteil in der GRV, wodurch sie mit denselben Herausforderungen konfrontiert sind wie abhängig Beschäftigte: sinkendes Rentenniveau, Steuerpflicht im Alter und keine Inflationssicherung.
Für diese Gruppe ist es entscheidend, die gesetzliche Rente durch betriebliche und private Vorsorgeprodukte zu ergänzen. Förderfähige Modelle wie die Rürup-Rente oder betriebliche Versorgungswerke auf freiwilliger Basis können hier sinnvoll eingebunden werden.
Zu den freien Berufen mit eigenständigen Versorgungseinrichtungen zählen u. a. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten und Steuerberater. Diese Berufsgruppen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder in den jeweiligen Versorgungswerken (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Die Versorgungswerke funktionieren kapitalgedeckt und unterliegen nicht dem Umlageverfahren. Das macht sie prinzipiell stabiler als die gesetzliche Rentenversicherung.
Trotzdem sind auch hier Risiken zu beachten. Die langfristige Verzinsung der Kapitalanlagen ist angesichts des Zinsumfeldes und regulatorischer Auflagen rückläufig. Die Rentenleistungen aus den Versorgungswerken unterliegen zudem der nachgelagerten Besteuerung und sind ebenfalls nicht inflationsgeschützt.
Daher ist auch für Angehörige freier Berufe eine ergänzende private Vorsorge zu empfehlen. Diese kann individuell auf die Lebenssituation, Risikoneigung und familiäre Absicherung abgestimmt werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor einer tiefgreifenden Transformation. Die Belastungen des Umlagesystems machen deutlich, dass eine ausreichende Altersvorsorge für kommende Generationen ohne zusätzliche Eigeninitiative nicht erreichbar sein wird. Besonders Selbstständige, Handwerker und Angehörige freier Berufe müssen sich frühzeitig mit den vorhandenen Strukturen auseinandersetzen und individuelle Strategien entwickeln.
Unabhängig vom beruflichen Status gilt: Wer sich heute informiert und gezielt vorsorgt, kann Versorgungslücken vermeiden und den Ruhestand finanziell unabhängig gestalten. Eine professionelle Beratung hilft, steuerliche Förderungen optimal zu nutzen, Risiken zu minimieren und tragfähige Konzepte zu entwickeln.