Matthias Kaulen, 02.08.2025 - 19:48Uhr
Wenn du dich mit der Frage beschäftigst, wie dein Haus oder deine Wohnung nach deinem Tod am sinnvollsten an die Hinterbliebenen weitergegeben werden soll, stößt du schnell auf den Begriff Familienheim. Dabei geht es nicht einfach um irgendeine Immobilie, sondern um den Lebensmittelpunkt deiner Familie. Das Zuhause, in dem ihr lebt und deine Kinder womöglich aufgewachsen sind. Und genau dafür hat der Gesetzgeber besondere steuerliche Begünstigungen geschaffen.
Als Familienheim gilt eine selbstgenutzte Immobilie, in der du mit deinem Partner oder deiner Familie lebst. Wichtig ist, dass es sich um deinen Hauptwohnsitz handelt, also um den Ort, an dem sich dein Lebensmittelpunkt befindet. Ein Ferienhaus oder ein Zweitwohnsitz zählt steuerlich nicht dazu.
Gut zu wissen: Der Wert des Familienheims spielt bei der Steuerbefreiung keine Rolle. Selbst sehr wertvolle Immobilien können steuerfrei übertragen werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen erbschaft- und schenkungsteuerfrei übertragen werden:
Im Erbfall auf den Ehepartner: Wenn der Verstorbene bis zuletzt im Haus gewohnt hat und der überlebende Ehepartner mindestens zehn Jahre dort weiterlebt, entfällt die Erbschaftsteuer komplett.
Im Erbfall auf Kinder: Auch hier ist eine Steuerbefreiung möglich, allerdings nur bis zu 200 m² Wohnfläche. Die Kinder müssen zudem unverzüglich nach dem Erbfall einziehen. Bei Immobilien über 200 m² ist der hierüber hinaus gehende Teil zu versteuern.
Bei einer Schenkung an den Ehepartner: Auch schon zu Lebzeiten kann das Familienheim steuerfrei übertragen werden. An Kinder lässt sich die Steuerbefreiung zu Lebzeiten dagegen nicht nutzen.
Wichtig: Wenn die Selbstnutzung innerhalb der Zehnjahresfrist aufgegeben wird (z. B. durch Auszug), entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend und die Steuer ist nachzuzahlen.
Neben der direkten Übertragung gibt es weitere Wege, wie du dein Familienheim optimal in die Nachfolgeplanung einbinden kannst:
Familien-GbR: Hier wird das Haus in eine Gesellschaft eingebracht. So lassen sich Stück für Stück Anteile übertragen, Freibeträge mehrfach nutzen und die Immobilie gemeinsam verwalten.
Familienheimschaukel: Eine Kombination aus Schenkung und Rückkauf zwischen Ehepartnern, um Vermögen steuerfrei zu verschieben.
Testamentarische Regelungen: Durch eine Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis kannst du sicherstellen, dass das Familienheim nicht zwangsweise verkauft werden muss.
Die steuerliche Begünstigung gilt nur für Immobilien in Deutschland, der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Häuser in der Schweiz, in den USA oder in Großbritannien (nach dem Brexit) fallen nicht darunter.
Außerdem ist Vorsicht geboten, wenn mehrere Kinder erben: Ohne klare Regelung im Testament drohen Streitigkeiten und möglicherweise sogar ein Verkauf des Hauses.
Ein Familienheim ist weit mehr als nur ein Gebäude, es ist ein Ort voller Erinnerungen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass es nicht an Steuerlasten oder Pflichtteilsansprüchen scheitert. Mit einer frühzeitigen Übertragung oder klaren testamentarischen Regelungen kannst du sicherstellen, dass Dein Zuhause auch in Zukunft in der Familie bleibt. Denn rechtzeitig ist immer vorher.
Genau hier setzen wir an:
Wir helfen dir, dein Familienheim steuerlich optimal in die Nachfolge einzubinden.
Wir unterstützen dich zusammen mit unseren kooperierenden Fachanwälten für Erbrecht bei der Errichtung eines individuellen und klar formulierten Testaments, das deinen letzten Willen erhält und Streit in der Familie vermeiden.
Wir erarbeiten mit dir Gestaltungsmöglichkeiten, damit du Freibeträge besser nutzen und dein Zuhause auch über Generationen hinweg sichern kannst.
Sprich uns an und lass uns gemeinsam die Weichen stellen, damit dein Familienheim auch in Zukunft das bleibt, was es heute ist: Ein Ort voller Leben, Erinnerungen und Geborgenheit.
Bitte beachte: Die Inhalte dieses Blogartikels stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Jeder Erb- und Vorsorgefall ist individuell und kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich daher immer an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerrecht wenden.
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