Matthias Kaulen, 11.09.2025 - 10:02Uhr
Wenn du dich mit deiner persönlichen Nachfolge- und Nachlassplanung beschäftigst, bist du bestimmt schon einmal über das Berliner Testament gestolpert. Es ist die wohl bekannteste Form des gemeinschaftlichen Testaments. Beide Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, und erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben die Kinder.
Das klingt zunächst fair und unkompliziert, kann aber einen großen Haken haben: Die Erbschaftsteuer. Denn beim Berliner Testament bleiben die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt. Gerade bei größeren Vermögen oder Immobilien kann das später teuer werden.
Genau hier kommt die Württemberger Lösung ins Spiel.
Das Württemberger Testament (auch „Württemberger Lösung“ genannt) verfolgt einen anderen Ansatz:
Es bleibt im Grundsatz bei der gesetzlichen Erbfolge. Das heißt, der überlebende Ehegatte erhält die Hälfte des Nachlasses, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Damit werden die Freibeträge der Kinder schon beim ersten Erbfall genutzt – ein klarer steuerlicher Vorteil gegenüber dem Berliner Testament.
Natürlich möchtest du sicherstellen, dass dein Partner auch nach deinem Tod finanziell gut abgesichert ist. Das Württemberger Testament löst dieses Spannungsfeld mit zwei wichtigen Bausteinen:
Nießbrauchsrecht:
Der überlebende Ehegatte erhält ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an den Erbteilen der Kinder. Er darf also weiterhin in der Immobilie wohnen oder die Mieteinnahmen nutzen, obwohl die Kinder formal bereits Miterben sind.
Testamentsvollstreckung:
Damit es nicht zu Streit oder einer Zwangsverwertung kommt, wird der überlebende Ehegatte häufig zum Testamentsvollstrecker eingesetzt, besonders dann, wenn Immobilien im Nachlass sind. So bleibt alles in einer Hand und die Verwaltung geordnet.
Steuerliche Entlastung: Die Freibeträge der Kinder werden bereits beim ersten Erbfall ausgeschöpft.
Absicherung des Ehepartners: Durch Nießbrauchsrechte und Vermächtnisse bleibt der überlebende Partner finanziell geschützt.
Flexibilität: Für den zweiten Erbfall kann erneut die gesetzliche Erbfolge oder eine individuelle Regelung greifen.
Vermeidung von Streit: Mit Testamentsvollstreckung wird die Verwaltung klar geregelt.
Besonders interessant ist diese Lösung, wenn:
einem Ehegatten das wesentliche Vermögen gehört,
das Vermögen insgesamt so groß ist, dass die Freibeträge im Berliner Testament nicht reichen würden,
Immobilien im Nachlass sind, die nicht zerschlagen werden sollen.
Das Württemberger Testament schafft also eine Balance zwischen steuerlicher Optimierung und Absicherung des Ehepartners. Zwei Punkte, die im klassischen Berliner Testament oft in Konflikt stehen.
Die Entscheidung, ob das Berliner Testament, das Württemberger Testament oder eine andere Gestaltung die richtige Lösung für dich ist, hängt stark von deiner individuellen Familiensituation und deinem Vermögen ab.
Wir von Financial Fairness 24 helfen dir dabei,
die passende Nachfolgestrategie für dich und deine Familie zu entwickeln,
steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen,
und deinen Partner sowie deine Kinder gleichermaßen abzusichern.
Vereinbare jetzt dein persönliches Gespräch mit uns – und wir finden gemeinsam heraus, ob die Württemberger Lösung für dich die richtige Wahl ist.
Bitte beachte: Die Inhalte dieses Blogartikels stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Jeder Erb- und Vorsorgefall ist individuell und kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich daher immer an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerrecht wenden.
Wir bieten dir den Zugang zu unseren kooperierenden Fachanwälten, die deine individuellen Vorsorgedokumente zu einem transparenten Festpreis und nicht abhängig vom Vermögenswert erstellen. So erhältst du rechtliche Sicherheit, ohne böse Überraschungen bei den Kosten.