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Welche steuerlichen Pflichten gehen auf dich als Erben über?

Der Versicherungsmakler Matthias Kaulen aus Willich-Schiefbahn und erklärt die einzelnen Bausteine der individuellen Vorsorge und Nachlassplanung. Er hat eine Brille und dunklem Rollkragenpullover an und trägt einen blauen Blazer. Er lächelt und steht vor einem verschwommenen Hintergrund, was auf ein Büro oder eine professionelle Umgebung hindeutet. Matthias Kaulen, 26.09.2025 - 15:56 Uhr

Ein Todesfall bringt für dich als Angehörigen nicht nur Trauer, sondern auch viele Formalitäten und bürokratischen Aufwand mit sich. Was die meisten nicht wissen: Alle steuerlichen Pflichten des Verstorbenen gehen automatisch auf Dich als Erben über (§ 45 AO).

Das bedeutet, dass du als Erbe nicht nur Vermögen, sondern auch offene Steuerschulden, Zinsen und Pflichten gegenüber dem Finanzamt übernimmst.


Welche Steuern musst du als Erbe zahlen?

Als Erbe bist du Rechtsnachfolger und trittst daher auch in die Steuerschulden des Erblassers ein. 

1. Offene Steuerzahlungen

Du übernimmst alle bereits festgesetzten, aber noch nicht bezahlten Steuern inklusive:

  • Einkommensteuer,

  • Vorauszahlungen für das laufende Jahr,

  • Säumniszuschläge,

  • Zinsen und Verspätungszuschläge.

Diese Forderungen gelten als persönliche Schulden und nicht nur als Nachlassverbindlichkeiten.

2. Nachträgliche Steuererklärungen

Du musst als Erbe außerdem alle Steuererklärungen nachholen, die der Verstorbene zu Lebzeiten noch nicht abgegeben hat. Dazu gehören:

  • die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr und ggf. Vorjahre,

  • die Entscheidung über Zusammen- oder Einzelveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten,

  • Umsatzsteuererklärungen, wenn z. B. ein Gewerbegrundstück vermietet wurde oder ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe bestand,

  • Feststellungserklärungen für Grundstückswerte oder Einkünfte.

3. Pflicht zur Korrektur

Wenn du bei der Durchsicht von Unterlagen auf Fehler oder falsche Angaben in früheren Steuererklärungen stößt, musst du das unverzüglich dem Finanzamt melden. Unterlässt du diese Meldung, drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.


Fristen und Verjährung: Darauf musst du achten

  • 4 Jahre Verjährung: Standardfrist für Steuerforderungen beginn mit Abgabe der Erklärung.

  • 3 Jahre Fristverschiebung, wenn keine Erklärung abgegeben wurde.

  • 10 Jahre bei Steuerhinterziehung: Bei Steuerhinterzieheung kann das Finanzamt deutlich länger zurückfordern.

Deshalb solltest du dich möglichst früh mit den steuerlichen Unterlagen des Verstorbenen beschäftigen und im Idealfall einen Steuerberater hinzuziehen.


Die Erbschaftsteuer: Eine zusätzliche Pflicht

Neben den bestehenden Steuerverpflichtungen des Verstorbenen kommt für dich die Erbschaftsteuer hinzu.

  • Liegt der Nachlass über den persönlichen Freibeträgen, musst du eine Erbschaftsteuererklärung abgeben.

  • Oft fordert dich das Finanzamt dazu auf, aber auch ohne Aufforderung bist du verpflichtet, tätig zu werden.


Warum Planung und Testamentsvollstreckung so wichtig sind

Ein Todesfall ist schon belastend genug. Mit einer rechtzeitigen Nachlassplanung kann der Erblasser dafür sorgen, dass du als Angehöriger später nicht zusätzlich in finanzielle oder rechtliche Schwierigkeiten gerätst. Besonders hilfreich sind dabei:

  • ein klar formuliertes Testament, das Streitigkeiten vermeidet und Abläufe vereinfacht,

  • eine Testamentsvollstreckung, bei der ein neutraler Experte die Abwicklung des Nachlasses übernimmt, inklusive der Kommunikation mit dem Finanzamt und anderen Behörden.

Wenn du weißt, dass du irgendwann ziemlich sicher einmal erben wirst, solltest du mit den Erblassern über die Erstellung eines Testaments und die Möglichkeit einer Testamentsvollstreckungsanordnung sprechen, um später mehr Raum und Zeit für Trauer zu haben und sich nicht mit den bürokratischen Aufgaben herumschlagen zu müssen.


Wie können wir dich unterstützen

  1. Vorausschauende Planung
    Wir entwickeln eine individuelle Vorsorgestrategie, die rechtlich, steuerlich und familiär durchdacht und genau auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist.
  2. Unterstützung bei der Erstellung der Vorsorgedokumente
    Wir unterstützen gemeinsam mit unseren kooperierenden Fachanwälten für Erbrecht bei der Erstellung  persönlicher Vorsorgedokumente (Testament, Vollmachten, Patientenverfügung, etc.) und achten darauf, dass die Selbstbestimmung in jeder Lebenslage erhalten bleibt.
  3. Liquiditätssicherung
    Das wichtigste, um selbstbestimmt zu bleiben, ist eine ausreichende Liquidität in den jeweiligen Lebensphasen und bei unvorhergesehenen Situationen (Berufs­unfähig­keit, Unfall, Pflege, Tod). Wir unterstützen dabei in jeder Situation, mag sie noch so plötzlich auftreten, liquide zu sein.
  4. Testamentsvollstreckung / Nachlass-Service
    Auf den Wunsch des Erblassers hin übernehmen wir als zertifizierter Testamentsvollstrecker die gesamte Abwicklung des Testaments und stellen sicher, dass der letzter Wille korrekt umgesetzt wird und die Angehörigen sich nicht mit dem Finanzamt oder anderen bürokratischen Themen auseinandersetzen müssen. Wenn im Testament keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, können mich die Erben auch gemeinsam im Rahmen des Nachlass-Services beauftragen.

Fazit

Der Tod beendet zwar das Leben, aber nicht die Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Ohne eine strukturierte Vorsorge und Nachlassplanung kann das für Erben zu einer erheblichen Belastung werden.

Mit einem klaren Testament und einer professionellen Testamentsvollstreckung kann dafür gesorgt weden, dass alles in geordneten Bahnen läuft und sich die hinterbliebene Familie um diese Themen keine Gedanken machen muss..

Vereinbare jetzt dein unverbindliches Erstgespräch mit uns und erfahre, wie wir dich und deine Familie bei der Nachlass- und Vorsorgeplanung unterstützen können.

 

Bitte beachte: Die Inhalte dieses Blogartikels stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Jeder Erb- und Vorsorgefall ist individuell und kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich daher immer an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerrecht wenden.

Wir bieten dir den Zugang zu unseren kooperierenden Fachanwälten, die deine individuellen Vorsorgedokumente zu einem transparenten Festpreis und nicht abhängig vom Vermögenswert erstellen. So erhältst du rechtliche Sicherheit, ohne böse Überraschungen bei den Kosten.



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