Matthias Kaulen, 26.09.2025 - 15:56 Uhr
Ein Todesfall bringt für dich als Angehörigen nicht nur Trauer, sondern auch viele Formalitäten und bürokratischen Aufwand mit sich. Was die meisten nicht wissen: Alle steuerlichen Pflichten des Verstorbenen gehen automatisch auf Dich als Erben über (§ 45 AO).
Das bedeutet, dass du als Erbe nicht nur Vermögen, sondern auch offene Steuerschulden, Zinsen und Pflichten gegenüber dem Finanzamt übernimmst.
Als Erbe bist du Rechtsnachfolger und trittst daher auch in die Steuerschulden des Erblassers ein.
Du übernimmst alle bereits festgesetzten, aber noch nicht bezahlten Steuern inklusive:
Einkommensteuer,
Vorauszahlungen für das laufende Jahr,
Säumniszuschläge,
Zinsen und Verspätungszuschläge.
Diese Forderungen gelten als persönliche Schulden und nicht nur als Nachlassverbindlichkeiten.
Du musst als Erbe außerdem alle Steuererklärungen nachholen, die der Verstorbene zu Lebzeiten noch nicht abgegeben hat. Dazu gehören:
die Einkommensteuererklärung für das Todesjahr und ggf. Vorjahre,
die Entscheidung über Zusammen- oder Einzelveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten,
Umsatzsteuererklärungen, wenn z. B. ein Gewerbegrundstück vermietet wurde oder ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe bestand,
Feststellungserklärungen für Grundstückswerte oder Einkünfte.
Wenn du bei der Durchsicht von Unterlagen auf Fehler oder falsche Angaben in früheren Steuererklärungen stößt, musst du das unverzüglich dem Finanzamt melden. Unterlässt du diese Meldung, drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
4 Jahre Verjährung: Standardfrist für Steuerforderungen beginn mit Abgabe der Erklärung.
3 Jahre Fristverschiebung, wenn keine Erklärung abgegeben wurde.
10 Jahre bei Steuerhinterziehung: Bei Steuerhinterzieheung kann das Finanzamt deutlich länger zurückfordern.
Deshalb solltest du dich möglichst früh mit den steuerlichen Unterlagen des Verstorbenen beschäftigen und im Idealfall einen Steuerberater hinzuziehen.
Neben den bestehenden Steuerverpflichtungen des Verstorbenen kommt für dich die Erbschaftsteuer hinzu.
Liegt der Nachlass über den persönlichen Freibeträgen, musst du eine Erbschaftsteuererklärung abgeben.
Oft fordert dich das Finanzamt dazu auf, aber auch ohne Aufforderung bist du verpflichtet, tätig zu werden.
Ein Todesfall ist schon belastend genug. Mit einer rechtzeitigen Nachlassplanung kann der Erblasser dafür sorgen, dass du als Angehöriger später nicht zusätzlich in finanzielle oder rechtliche Schwierigkeiten gerätst. Besonders hilfreich sind dabei:
ein klar formuliertes Testament, das Streitigkeiten vermeidet und Abläufe vereinfacht,
eine Testamentsvollstreckung, bei der ein neutraler Experte die Abwicklung des Nachlasses übernimmt, inklusive der Kommunikation mit dem Finanzamt und anderen Behörden.
Wenn du weißt, dass du irgendwann ziemlich sicher einmal erben wirst, solltest du mit den Erblassern über die Erstellung eines Testaments und die Möglichkeit einer Testamentsvollstreckungsanordnung sprechen, um später mehr Raum und Zeit für Trauer zu haben und sich nicht mit den bürokratischen Aufgaben herumschlagen zu müssen.
Der Tod beendet zwar das Leben, aber nicht die Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Ohne eine strukturierte Vorsorge und Nachlassplanung kann das für Erben zu einer erheblichen Belastung werden.
Mit einem klaren Testament und einer professionellen Testamentsvollstreckung kann dafür gesorgt weden, dass alles in geordneten Bahnen läuft und sich die hinterbliebene Familie um diese Themen keine Gedanken machen muss..
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Bitte beachte: Die Inhalte dieses Blogartikels stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Jeder Erb- und Vorsorgefall ist individuell und kann unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich daher immer an einen Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerrecht wenden.
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