Ein Blick auf die gesetzliche Erbfolge aus Sicht des Ehegatten zeigt, warum ein Testament unverzichtbar ist:
Die Ehe gilt rechtlich als ein besonders geschützter Personenstand. Die weitverbreitete Annahme, dass Ehepartner automatisch „alles erben“, ist allerdings nicht korrekt. Wer keine letztwillige Verfügung verfasst hat, muss sich auf die gesetzliche Erbfolge verlassen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. In der gelebten Praxis führt die gesetzliche Erbfolge meist zu überraschenden und mitunter belastenden Konstellationen.
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