Jedes Haus ist nur so stabil wie sein Fundament und seine tragenden Wände. Genauso ist es mit Ihrer Vorsorge: Erst wenn alle wichtigen Bereiche berücksichtigt sind, entsteht ein tragfähiges Konzept für Sie und Ihre Familie.
Sorgen Sie dafür, dass Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln können, wenn Sie selbst dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie in finanziellen, rechtlichen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten vertreten darf. Das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht ersetzt keine umfassende Vollmacht: Es betrifft ausschließlich bestimmte Gesundheitsangelegenheiten und ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt.
Sollte eine rechtliche Betreuung erforderlich werden, können Sie festlegen, wen das Gericht als Betreuungsperson berücksichtigen soll. Auch Wünsche zur Lebensführung, Unterbringung und Pflege können darin festgehalten werden.
Sie legen im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Behandlungssituationen wünschen oder ablehnen. Eine wirksame und auf die konkrete Situation zutreffende Verfügung ist für die Behandlung maßgeblich.
Selbstständige und Unternehmer sollten regeln, wer im Notfall betriebliche Entscheidungen treffen, Zahlungen veranlassen und notwendige Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens ergreifen darf. Gesellschaftsrechtliche und registerrechtliche Anforderungen sind gesondert zu berücksichtigen.
Eltern können für den Fall ihres Todes eine Person als Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen. Das Familiengericht prüft die Bestellung unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Eine solche Verfügung schafft Orientierung und kann Angehörige erheblich entlasten.
Wer kümmert sich um Ihr Haustier, wenn Sie ausfallen? Ein Notfallplan dokumentiert Ansprechpartner, Gewohnheiten, medizinische Informationen und Versorgungswünsche. Für die rechtliche Vertretung und den Zugriff auf finanzielle Mittel sind passende Vollmachten und Regelungen erforderlich.
Pflegebedürftigkeit kann die finanzielle Situation einer Familie stark verändern. Wir betrachten mögliche Pflegekosten, Einkünfte, vorhandenes Vermögen und die Absicherung Ihrer Angehörigen. Auch sozialrechtliche Risiken einer Immobilienübertragung sollten frühzeitig geprüft werden.
Mit einem wirksamen Testament bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Dabei sollten Pflichtteilsrechte, Liquidität, Immobilien und familiäre Besonderheiten berücksichtigt werden. Für die rechtliche Gestaltung arbeiten wir mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen.
Ihre Familie soll im Ernstfall nicht rätseln müssen, was Sie gewollt hätten. Wir helfen Ihnen, Ihre persönliche Vorsorge zu strukturieren, finanzielle Risiken zu erkennen und die erforderlichen rechtlichen und medizinischen Regelungen mit geeigneten Fachleuten vorzubereiten.
Kostenloses 15-Minuten-Gespräch buchenJa, ein Testament kann gerade für Ehepaare mit Kindern besonders wichtig sein. Denn entgegen einer weitverbreiteten Annahme erbt der überlebende Ehepartner nicht automatisch das gesamte Vermögen.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehepartner neben den Kindern grundsätzlich die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte steht den Kindern zu.
Besonders problematisch kann das werden, wenn zum Nachlass eine selbst bewohnte Immobilie gehört. Denn der überlebende Ehepartner und die Kinder bilden dann möglicherweise eine Erbengemeinschaft und müssen gemeinsam über das geerbte Vermögen entscheiden. Bei minderjährigen Kindern ist dann automatisch das Familiengericht bei jeder Entscheidung, die die Immobilie betrifft, mit im Spiel.
Mit einem individuell gestalteten Testament können Sie frühzeitig festlegen, wie Ihr Ehepartner abgesichert und Ihr Vermögen innerhalb der Familie verteilt werden soll.
Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, wenn du selbstbestimmt bleiben und du selbst entscheiden möchtest, wer dich im Falle deiner Entscheidungsunfähigkeit (z.B. durch Krankheit oder Unfall) in rechtlichen, finanziellen und medizinischen Angelegenheiten vertritt und in deinem Namen handelt. Ohne eine solche Vollmacht bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer, der auch ein fremder sein kann oder eine Person, die du selber niemals ausgewählt hättest. Zudem erschwerst du ohn Vorsorgevollmacht einem gerichtlich bestellten Betreuer, was z.B. auch dein Ehepartner sein kann, unnötig die Arbeit. Daher sollte mit Erreichen der Volljährigkeit jeder eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Ohne Testament wird auch Ihre Immobilie entsprechend der gesetzlichen Erbfolge vererbt.
Sind mehrere Personen erbberechtigt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann nicht automatisch einer bestimmten Person, sondern zunächst allen Miterben gemeinschaftlich.
Das kann Schwierigkeiten verursachen, wenn beispielsweise ein Kind die Immobilie übernehmen möchte, während ein anderes Kind eine Auszahlung erwartet. Auch unterschiedliche Vorstellungen über Vermietung, Sanierung oder Verkauf können zu Konflikten führen.
Mit einem Testament können Sie bestimmen, wer die Immobilie erhalten soll und wie andere Angehörige gegebenenfalls ausgeglichen werden.
Wichtig: Es sollte nicht nur die Eigentumsübertragung, sondern auch die Finanzierung möglicher Ausgleichs- und Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden.
Nein. Das Berliner Testament ist eine verbreitete Gestaltung, aber nicht für jede Familie die sinnvollste Lösung.
Typischerweise setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden erst nach dem Tod des längerlebenden Ehepartners Erben.
Das kann zunächst die wirtschaftliche Stellung des überlebenden Ehepartners stärken. Gleichzeitig können jedoch Pflichtteilsansprüche der Kinder, steuerliche Nachteile oder eine spätere Bindungswirkung sowie eine Erbengemeinsachaft im zweiten Erbgang entstehen.
Besonders bei größeren Immobilienvermögen, Patchworkfamilien oder unterschiedlichen Vorstellungen über die spätere Vermögensverteilung sollte die Gestaltung sorgfältig geprüft werden.
Ein gutes Ehegattentestament berücksichtigt nicht nur den ersten Todesfall, sondern auch die Lebenssituation des überlebenden Ehepartners und die spätere Vermögensnachfolge.
Ein eigenständiges Testament können Sie grundsätzlich jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie testierfähig sind.
Anders kann es bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament oder einem Erbvertrag aussehen. Insbesondere wechselbezügliche Verfügungen können Bindungswirkungen entfalten, die spätere Änderungen erschweren oder ausschließen.
Deshalb ist es sinnvoll, bereits bei der Testamentserstellung mögliche Veränderungen zu berücksichtigen, beispielsweise eine erneute Heirat, die Geburt weiterer Kinder, den Verkauf einer Immobilie oder Veränderungen im Familienvermögen.
Bei gemeinschaftlichen Testamenten können fachanwaltlich formulierte Änderungsvorbehalte und Öffnungsklauseln sinnvoll sein.
Grundsätzlich können Sie in Ihrem Testament selbst bestimmen, wer Erbe werden soll. Sie können also auch eines Ihrer Kinder von der Erbfolge ausschließen.
Allerdings haben Kinder grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils und ist regelmäßig als Geldanspruch gegen die Erben ausgestaltet. Ein vollständiger Entzug des Pflichtteils ist nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Gerade wenn der Nachlass überwiegend aus einer Immobilie besteht, kann ein Pflichtteilsanspruch erhebliche finanzielle Schwierigkeiten verursachen.
Deshalb sollte bei der Testamentsgestaltung frühzeitig geprüft werden, wie solche Ansprüche finanziert oder durch geeignete rechtliche Vereinbarungen berücksichtigt werden können.
Patchworkfamilien benötigen häufig besonders individuelle testamentarische Regelungen.
Denn Stiefkinder sind gegenüber einem Stiefelternteil grundsätzlich nicht gesetzlich erbberechtigt, sofern keine Adoption erfolgt ist. Gleichzeitig können leibliche Kinder aus früheren Beziehungen Pflichtteilsansprüche haben.
Auch die gegenseitige Absicherung der Ehepartner kann kompliziert werden, wenn Vermögen aus unterschiedlichen Familienzweigen stammt.
Ein unpassend gestaltetes Berliner Testament kann beispielsweise dazu führen, dass Vermögen später anders verteilt wird, als ursprünglich beabsichtigt.
Mit einer durchdachten Nachlassgestaltung können Sie die Interessen Ihres Partners, Ihrer eigenen Kinder und gegebenenfalls Ihrer Stiefkinder gezielt berücksichtigen.
Erbstreitigkeiten entstehen häufig nicht allein durch die Höhe des Vermögens, sondern durch unklare Regelungen, unterschiedliche Erwartungen und fehlende Kommunikation. Ein eindeutig formuliertes Testament kann helfen, solche Konflikte zu reduzieren.
Besonders bei Immobilien sollten Sie frühzeitig festlegen, wer diese erhalten soll, ob Ausgleichszahlungen vorgesehen sind und wie mit bestehenden Darlehen oder anderen Verpflichtungen umzugehen ist. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, die Familie bereits zu Lebzeiten in die Nachfolgeplanung einzubeziehen.
Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann außerdem die Anordnung einer Testamentsvollstreckung helfen, den letzten Willen geordnet umzusetzen.
Je klarer Ihre Wünsche geregelt und kommuniziert sind, desto geringer ist das Risiko späterer Missverständnisse. Eine Garantie gegen Erbstreitigkeiten gibt es allerdings nicht.
Mit einer Testamentsvollstreckung bestimmen Sie, dass eine von Ihnen ausgewählte Person Ihren letzten Willen nach Ihrem Tod umsetzt.
Der Testamentsvollstrecker kann im Rahmen seiner gesetzlichen und testamentarisch festgelegten Aufgaben beispielsweise den Nachlass verwalten, Verbindlichkeiten begleichen, Vermögenswerte übertragen und die Erbauseinandersetzung organisieren.
Besonders sinnvoll kann eine Testamentsvollstreckung sein, wenn mehrere Erben beteiligt sind, Immobilien zum Nachlass gehören, minderjährige Erben bedacht werden oder eine komplexe Vermögensverteilung vorgesehen ist.
Auch bei schwierigen familiären Verhältnissen kann sie dazu beitragen, die Erben organisatorisch zu entlasten. Die Aufgaben und Befugnisse sollten im Testament möglichst eindeutig geregelt werden.
Ein Testament kann ein wichtiger Bestandteil einer steuerlich vorausschauenden Nachlassplanung sein.
Allerdings führt nicht jede testamentarische Gestaltung automatisch zu einer geringeren Erbschaftsteuer.
Beispielsweise kann ein klassisches Berliner Testament dazu führen, dass die persönlichen Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben.
Je nach Vermögenssituation können andere Gestaltungen, beispielsweise Vermächtnisse, lebzeitige Übertragungen oder individuell formulierte testamentarische Regelungen, steuerliche Vorteile ermöglichen.
Dabei müssen immer auch Pflichtteilsrechte, die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehepartners und die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Vermögens berücksichtigt werden.
Eine gute Nachlassplanung sollte deshalb rechtliche, steuerliche und finanzielle Gesichtspunkte miteinander verbinden. Die steuerliche und rechtliche Gestaltung erfolgt bei uns in Abstimmung mit entsprechend qualifizierten Fachleuten.